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Berichte
  22.11.2021 Keine Sportausübung in Sporthallen
 

Seit dem heutigen Tag ist die 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung in Kraft, welche de facto den gesamten Tischtennis-Breitensport in Sporthallen verbietet. Das bedeutet, dass Sport nur im privaten Bereich, etwa mit Personen aus dem gleichen Haushalt, betrieben werden darf. Sportstätten bleiben geschlossen.Wie bereits üblich wurde jedoch eine Ausnahmeregelung für den Spitzensport geschaffen. Zusammenkünfte im Spitzensport sind mit bis zu 100 Sportlern (indoor), zuzüglich Trainer, Betreuer sowie Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, erlaubt. Zuschauer haben keinen Zutritt. Ein COVID-19-Präventionskonzept ist so erstellen und ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen. Ein 3G-Nachweis ist vorzuweisen, eine ärztliche Betreuung sicherzustellen und ein Contact Tracing durchzuführen. Details zur Spitzensportausnahmeregelung erfragen Sie bitte beim jeweiligen Veranstalter oder auch gerne mittels Antwort auf dieses E-Mail.

Sehr geehrte Vereinsvertreter, bitte stellen sie ab dem heutigen Tag sicher, dass ausnahmslos kein Training mehr im Rahmen Ihres regulären Breitensport-Vereinsbetriebes stattfindet.

Seitens des Melde- und Beglaubigungsausschusses wird kommuniziert, dass die Meisterschaft unterbrochen ist. Meisterschaftsspiele, die ab dem heutigen Tag durchgeführt werden, werden mit 0:0 strafverifiziert und mit einer Ordnungsstrafe für beide beteiligten Vereine versehen. Diese Regelung gilt bis zu ihrem Widerruf.

Der NÖTTV wird in gewohnter Weise über finanzielle Hilfen bzw. auch über die Bemühungen, bald wieder einen Sportbetrieb zu ermöglichen, berichten. Bis dahin wünsche ich alles Gute und vor allem Gesundheit.

Mit sportlichen Grüße  Conrad Miller, MSc Generalsekretär, Vizepräsident, Schriftführer

Niederösterreichischer Tischtennisverband (NÖTT)

www.noettv.org  

 
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